Bootführerscheine in Köln - SBF Binnen und SBF See an der Bootsfahrschule des Sailing Office

Die Bootsschule des Sailing Office in Köln bietet die Ausbildung zu den beiden Pflichtführerscheinen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See an. In Deutschland aber auch im Ausland sind Bootsführerscheine vor allem für motorgetriebene Sportboote (egal ob nur Motorboot oder Segelyacht mit Maschine) vorgeschrieben.
Der Sportbootführerschein See - Bootsführerschein See
Der Sportbootführerschein See (auch SBF See genannt), erlaubt - vereinfacht gesagt - die Fahrt im Salzwasser. Hinzu kommen alle Gewässer, die durchgehend von Seeschiffen ("Salzwasserschiffe") befahren werden, zum Beispiel die Elbe bis Hamburg, der Nord-Ostsee-Kanal und weitere Gewässer.
Der Sportbootführerschein Binnen - Bootsführerschein Binnen
Für Binnenschifffahrtstraßen („Süßwasser“) ist in Deutschlnd der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) vorgeschrieben.
Weitere Pflicht-Scheine:
Sobald auf einem Sportboot ein Funkgerät (eine "Funkstelle") eingebaut ist, benötigt der Führer dieses Bootes zum Betreiben der Funkstelle einen Funkschein. (es reicht nicht aus, das Funkgerät nicht zu benutzen, wenn man keinen Schein dafür besitzt, sobald ein Funkgerät an Bord ist braucht man einen Funkschein!).
Ähnlich wie SBF Binnen und SBF See gelten UBI für den Binnenfunk und SRC für den Seefunk.
Auf den SBF See und bedingt auch auf dem SBF Binnen bauen die freiwilligen Befähigungsnachweise SportKüstenschifferschein (auch SKS genannt), und darauf dann der Sportseeschifferschein ( auch SSS genannt) auf. Diese Scheine sind freiwillige Scheine,
die bei privaten Törns nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Viele Vercharterer von Yachten fordern aber vom Charterer einen Nachweis, dasss der Charterer in der Lage ist, das Schiff im Küstenmeer sicher zu führen. Dies weist man dann mit dem freiwilligen, jedoch für das Küstenmeer empfohlenen SKS nach.
Seit dem 17. Oktober 2012 ist eine Ausweitung der Führerscheinfreiheit für Motoren mit einer Nutzleistung von nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) in Kraft getreten.
Nachzulesen ist das im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober. Die Ausweitung der Führerscheinfreiheit im Binnen- und Seebereich gilt dabei für Personen ab 16 Jahren.
Doch nicht alle Gewässer sind in dieser Neuregelung berücksichtigt. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Rhein. Hier dürfen weiterhin nur Boote bis zu einer
Motorleistung von nicht mehr als 3,68 kw (5 PS) ohne Führerschein geführt werden.
Aktuelle Termine
- 26.04. Sportbootführerschein Prüfung DSV, Treffpunkt Bürgerhaus Stollwerk
- 28.04. SBF See Navigation
- 10.05. Sportbootführerschein Prüfung DSV, Treffpunkt Bürgerhaus Stollwerk
- 13.05. SKS - Theorie
- 14.05. SBF See Theorie
- 15.05. SBF Binnen Theorie
Aktuelle Beiträge
ACHTUNG: Seglerstammtisch am 15. Mai im Filos, wie immer ;o)
An jedem 3. Donnerstag im Monat treffen wir uns im…Weiterlesen →
Kurse starten:
Hier findet Ihr die aktuellen Starttermine unserer…Weiterlesen →
Geschenkidee - Gutschein für einen Kurs, eine MOBO Tour . . .
Weiterlesen →